Kiron Milben-Ex (30 ml)
Produktnummer:
2212-LQ
DETAILS
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig
Nicht bienengefährlich
Zulassungsnr.: 024138-60
Gegen Milbenarten und Zikaden mit sehr breiter Zulassung im Obst- Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau. Kiron besitzt eine gute Regenbeständigkeit, ist nicht bienengefährlich und kann uneingeschränkt im integrierten Anbau eingesetzt werden. Kiron verfügt über eine schnelle Anfangswirkung mit sehr guter Dauerwirkung über mehrere Wochen. Wirkt sicher gegen alle beweglichen Stadien der Spinnmilben, Apfelrostmilben, Erdbeermilben und Rebzikaden.
Wirkstoff
51,2 g/l (5,0 Gew.-%) Fenpyroximat
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Schadorganismus/ZweckKulturart/ObjektSpinnmilbenZierpflanzenSpinnmilbenHopfenSpinnmilbenGurkeSpinnmilbenKernobst
Schadorganismus/ZweckKulturart/ObjektSpinnmilbenKernobst, Sauerkische, SüßkirscheApfelrostmilbenApfelSpinnmilbenZierpflanzenWeichhautmilbenZierpflanzenSpinnmilben, ZikadenWeinrebeSpinnmilben, GallmilbenPflaumeGallmilbenBirneSpinnmilben, GallmilbenHimbeerartiges BeerenobstSpinnmilbenJohannisbeerartiges BeerenobstSpinnmilben, Erdbeermilben, ZikadenErdbeereSpinnmilbenGurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).
Für die Anwendung in Kernobst, Pflaume, Birne, Sauerkirsche und Süßkirsche gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT104).
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607).
reduzierte Abstände: 90 % 20 m.
Für die Anwendung in Erdbeeren gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW608).
5 m.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt (NW701).
Für die Anwendung in Beerenobst und Zierpflanzen (Freiland) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
20 m.
Für die Anwendung in Weinreben (BBCH 11 bis 53) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
20 m.
Für die Anwendung in Weinreben (BBCH 71 bis 81) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607).
reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 15 m, 90 % 10 m
Für die Anwendung in Gemüse gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % *
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
5 m.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Schadorganismus/ZweckKulturart/ObjektSpinnmilbenGurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, ZucchiniSpinnmilben, GallmilbenHimbeere, BrombeereSpinnmilbenJohannisbeerartiges BeerenobstSpinnmilben, ErdbeermilbenErdbeereSpinnmilbenKnollensellerie
Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.
Anwendung
Gemüsebau
Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini (Freiland)
Gegen Spinnmilben 0,9 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, von der Entfaltung des ersten Laubblattes bis zum Beginn der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 83 mit genießbarer Schale). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini (Gewächshaus)
Gegen Spinnmilben
Pflanzengröße bis 50 cm 0,9 l/ha (0,15 %)
Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1,35 l/ha (0,15 %)
Pflanzengröße über 125 cm 1,8 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 600 - 1200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Kulturstadium BBCH 11 bis 83 mit genießbarer Schale. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Knollensellerie
Gegen Spinnmilben 0,9 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 400 - 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Obstbau
Apfel
Gegen Apfelrostmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle, von der Entfaltung erster Laubblätter bis zum Beginn der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Birne
Gegen Gallmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf. Stadium Kultur: ab erste entfaltete Laubblätter (Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar) bis Beginn der Fruchtreife (Früchte werden heller) (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Erdbeere
Gegen Spinnmilben, Erdbeermilben und Zikaden 3 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 2000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis Ballonstadium der Blüten und nach der 2. Pflücke (Kulturstadium BBCH 11 bis 59 (und >89)). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Keine Anwendung bei sichtbarem Fruchtansatz (VA214).
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Erdbeere
Gegen Spinnmilben, Erdbeermilben und Zikaden 3 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 2000 l/ha Wasser in Beständen zur Pflanzguterzeugung, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis Vegetationsschluss (alle Laubblätter abgestorben) (Kulturstadium BBCH 11 bis 97). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Erntegut nicht verzehren (VV600).
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Erdbeere
Gegen Spinnmilben und Erdbeermilben 3 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 - 2000 l/ha Wasser mit Dreidüsengabel gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Himbeerartiges Beerenobst
Gegen Spinnmilben und Gallmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis kurz vor der Blüte und nach Ende der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 59 (und >89)). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Himbeere, Brombeere
Gegen Spinnmilben und Gallmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven (freilebende Arten), Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Johannisbeerartiges Beerenobst
Gegen Spinnmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Johannisbeerartiges Beerenobst
Gegen Spinnmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis kurz vor der Blüte und nach Ende der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 59 (und >89)). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Kernobst
Gegen Spinnmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Pflaume
Gegen Spinnmilben und Gallmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Von erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Sauerkirsche, Süßkirsche
Gegen Spinnmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Von erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Weinbau
Weinrebe
Gegen Spinnmilben und Zikaden (0,15 %)
Basisaufwand 0,6 l/ha
ES 61 1,2 l/ha
ES 71 1,8 l/ha
ES 75 2,4 l/ha
spritzen oder sprühen in 400 - 1600 l/ha Wasser als Austriebsbehandlung und im Sommer, zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen. Austriebsbehandlung: Von erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt bis "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar. Stadium Kultur: vom Fruchtansatz (Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; Putzen der Beeren wird abgeschlossen) bis Beginn der Reife (Beeren beginnen hell zu werden bzw. beginnen sich zu verfärben). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Zierpflanzenbau
Zierpflanzen
Gegen Spinnmilben (Freiland und Gewächshaus) und Weichhautmilben (Gewächshaus)
Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,9 l/ha
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm 1,2 l/ha
Pflanzenhöhe über 125 cm 1,5 l/ha
spritzen oder sprühen in 600 - 1200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Allgemeine Konzentration: 0,125 - 0,15 %.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Wirkungsspektrum
Kiron® verfügt über ein breites Wirkungsspektrum gegen Obstbaumspinnmilben, Gemeine Spinnmilben, Apfelrostmilben, Weichhautmilben (u.a. an Erdbeeren und Johannisbeeren), und Zikaden.
Pflanzenverträglichkeit
Kiron® ist sehr pflanzenverträglich. Für Zierpflanzen empfehlen wir dennoch wegen der wechselnden Anzucht- und Kulturbedingungen und der Fülle der Arten und Sorten einen Verträglichkeitsversuch durchzuführen. Nach bisherigen Erfahrungen wird Kiron® in der empfohlenen Aufwandmenge von folgenden Zierpflanzen gut vertragen:
Acalypha hispida
Begonia-Eliator
Caranthus raseus
Chrysanthemum indicum (Yello Westerland, White Spider, Flamenco, Edelweiß)
Chrysanthemum frutercens
Coleus
Croton tiglium
Cyclamen
Dieffenbachia picta
Euphorbia pulcherrima
Ficus benjamina
Fuchsia "Beacon"
Gerbera jamessonii
Grevillea robusta
Gutsmannia spec.
Hedera helix
Hibiscus rosasinensis
Hydrangea macrophylla
Impatiens
Jacaranda mimosifolia
Kalanchoe
Neuginea-Hybriden
Pelargonium
Philodendron scandens
Rosa (Florence, Europa, Flamingo, Jacaranda, Allianz, Papst Rosa Johannes)
Saintpaulia ionantha
Salvia
Schefflera actinophylla
Scindapsus aureus
Streptocarpus Hybriden.
Tagetes erecta Hybr.
Verbena
Vriesea splendens
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Tank mit 2/3 Wasser befüllen, Präparat abmessen und zugeben. Anschließend bis zur benötigten Wassermenge auffüllen. Produktbehälter vor der Entnahme gut schütteln.
Empfohlene Wasseraufwandmenge
Kernobst, Pflaume 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Zierpflanzen 600 - 1200 l/ha
Weinbau 400 - 1600 l/ha
Gemüsebau 600 - 1200 l/ha
Beerenobst 1000 l/ha
Erdbeeren 2000 l/ha
Ausbringungstechnik
Eine gleichmäßige, gute Benetzung ist erforderlich. Sie wird bei den üblichen Geräten am einfachsten mit hohen Wassermengen/ha erzielt. Bei geringeren Wassermengen sollte jedoch eine zweifache Mittelkonzentration nicht überschritten werden.
Hinweis:
Um langfristig möglichen Resistenzentwicklungen vorzubeugen, sollte Kiron® oder ein anderes Präparat derselben Wirkstoffgruppe (sogenannte Metis) nur mit einer Anwendung pro Saison vorgesehen werden.
Mischbarkeit
Kiron® ist mit den üblichen Fungiziden und Insektiziden mischbar.
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.
Wartezeit
Knollensellerie 14 Tage
Apfel, Birne, Brombeere, Erdbeere, Himbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Kernobst, Pflaume, Sauerkirsche, Süßkirsche 21 Tage
Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson, Zucchini 3 Tage
Weinrebe: BBCH 11 bis 53: Die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich; BBCH 71 bis 81: 35 Tage
Erdbeere, Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Umweltverhalten
Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).
Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN134). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft (NN361). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft (NN370). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft (NN391).
Fische
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).
Algen
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).
Gewässer/Grundwasser
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.
Hinweis
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Hinweise für den sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften (EO005-2). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202).
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Sicherheitsdatenblatt (PDF)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – Tipps für Hobbygärtner des BVL", die Sie unter der folgenden URL herunterladen können:
Kauf, Anwendung und Lagerung von PflanzenschutzmittelnTipps für Hobbygärtner
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig
Nicht bienengefährlich
Zulassungsnr.: 024138-60
Gegen Milbenarten und Zikaden mit sehr breiter Zulassung im Obst- Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau. Kiron besitzt eine gute Regenbeständigkeit, ist nicht bienengefährlich und kann uneingeschränkt im integrierten Anbau eingesetzt werden. Kiron verfügt über eine schnelle Anfangswirkung mit sehr guter Dauerwirkung über mehrere Wochen. Wirkt sicher gegen alle beweglichen Stadien der Spinnmilben, Apfelrostmilben, Erdbeermilben und Rebzikaden.
Wirkstoff
51,2 g/l (5,0 Gew.-%) Fenpyroximat
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Schadorganismus/ZweckKulturart/ObjektSpinnmilbenZierpflanzenSpinnmilbenHopfenSpinnmilbenGurkeSpinnmilbenKernobst
Schadorganismus/ZweckKulturart/ObjektSpinnmilbenKernobst, Sauerkische, SüßkirscheApfelrostmilbenApfelSpinnmilbenZierpflanzenWeichhautmilbenZierpflanzenSpinnmilben, ZikadenWeinrebeSpinnmilben, GallmilbenPflaumeGallmilbenBirneSpinnmilben, GallmilbenHimbeerartiges BeerenobstSpinnmilbenJohannisbeerartiges BeerenobstSpinnmilben, Erdbeermilben, ZikadenErdbeereSpinnmilbenGurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).
Für die Anwendung in Kernobst, Pflaume, Birne, Sauerkirsche und Süßkirsche gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT104).
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607).
reduzierte Abstände: 90 % 20 m.
Für die Anwendung in Erdbeeren gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW608).
5 m.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt (NW701).
Für die Anwendung in Beerenobst und Zierpflanzen (Freiland) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
20 m.
Für die Anwendung in Weinreben (BBCH 11 bis 53) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
20 m.
Für die Anwendung in Weinreben (BBCH 71 bis 81) gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607).
reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 15 m, 90 % 10 m
Für die Anwendung in Gemüse gilt zusätzlich:
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605).
reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % *
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606).
5 m.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Schadorganismus/ZweckKulturart/ObjektSpinnmilbenGurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, ZucchiniSpinnmilben, GallmilbenHimbeere, BrombeereSpinnmilbenJohannisbeerartiges BeerenobstSpinnmilben, ErdbeermilbenErdbeereSpinnmilbenKnollensellerie
Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.
Anwendung
Gemüsebau
Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini (Freiland)
Gegen Spinnmilben 0,9 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, von der Entfaltung des ersten Laubblattes bis zum Beginn der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 83 mit genießbarer Schale). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini (Gewächshaus)
Gegen Spinnmilben
Pflanzengröße bis 50 cm 0,9 l/ha (0,15 %)
Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1,35 l/ha (0,15 %)
Pflanzengröße über 125 cm 1,8 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 600 - 1200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, Kulturstadium BBCH 11 bis 83 mit genießbarer Schale. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Knollensellerie
Gegen Spinnmilben 0,9 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 400 - 600 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Obstbau
Apfel
Gegen Apfelrostmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle, von der Entfaltung erster Laubblätter bis zum Beginn der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Birne
Gegen Gallmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf. Stadium Kultur: ab erste entfaltete Laubblätter (Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar) bis Beginn der Fruchtreife (Früchte werden heller) (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Erdbeere
Gegen Spinnmilben, Erdbeermilben und Zikaden 3 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 2000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis Ballonstadium der Blüten und nach der 2. Pflücke (Kulturstadium BBCH 11 bis 59 (und >89)). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Keine Anwendung bei sichtbarem Fruchtansatz (VA214).
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Erdbeere
Gegen Spinnmilben, Erdbeermilben und Zikaden 3 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 2000 l/ha Wasser in Beständen zur Pflanzguterzeugung, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis Vegetationsschluss (alle Laubblätter abgestorben) (Kulturstadium BBCH 11 bis 97). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Erntegut nicht verzehren (VV600).
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Erdbeere
Gegen Spinnmilben und Erdbeermilben 3 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 - 2000 l/ha Wasser mit Dreidüsengabel gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Himbeerartiges Beerenobst
Gegen Spinnmilben und Gallmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis kurz vor der Blüte und nach Ende der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 59 (und >89)). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Himbeere, Brombeere
Gegen Spinnmilben und Gallmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven (freilebende Arten), Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Johannisbeerartiges Beerenobst
Gegen Spinnmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser gegen Imagines und Larven, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen (WW7091).
Johannisbeerartiges Beerenobst
Gegen Spinnmilben 1,5 l/ha (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf, vom ersten Laubblatt bis kurz vor der Blüte und nach Ende der Fruchtreife (Kulturstadium BBCH 11 bis 59 (und >89)). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Kernobst
Gegen Spinnmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Von erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Pflaume
Gegen Spinnmilben und Gallmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Von erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Sauerkirsche, Süßkirsche
Gegen Spinnmilben 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe (0,15 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle. Von erste Laubblätter sind entfaltet, Achse des sich entwickelnden Triebes wird sichtbar bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller (Kulturstadium BBCH 11 bis 81). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Weinbau
Weinrebe
Gegen Spinnmilben und Zikaden (0,15 %)
Basisaufwand 0,6 l/ha
ES 61 1,2 l/ha
ES 71 1,8 l/ha
ES 75 2,4 l/ha
spritzen oder sprühen in 400 - 1600 l/ha Wasser als Austriebsbehandlung und im Sommer, zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen. Austriebsbehandlung: Von erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt bis "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar. Stadium Kultur: vom Fruchtansatz (Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; Putzen der Beeren wird abgeschlossen) bis Beginn der Reife (Beeren beginnen hell zu werden bzw. beginnen sich zu verfärben). Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Zierpflanzenbau
Zierpflanzen
Gegen Spinnmilben (Freiland und Gewächshaus) und Weichhautmilben (Gewächshaus)
Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,9 l/ha
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm 1,2 l/ha
Pflanzenhöhe über 125 cm 1,5 l/ha
spritzen oder sprühen in 600 - 1200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn bzw. ab Warndienstaufruf. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Allgemeine Konzentration: 0,125 - 0,15 %.
Gegen Spinnmilben gilt zusätzlich: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden (WW709).
Wirkungsspektrum
Kiron® verfügt über ein breites Wirkungsspektrum gegen Obstbaumspinnmilben, Gemeine Spinnmilben, Apfelrostmilben, Weichhautmilben (u.a. an Erdbeeren und Johannisbeeren), und Zikaden.
Pflanzenverträglichkeit
Kiron® ist sehr pflanzenverträglich. Für Zierpflanzen empfehlen wir dennoch wegen der wechselnden Anzucht- und Kulturbedingungen und der Fülle der Arten und Sorten einen Verträglichkeitsversuch durchzuführen. Nach bisherigen Erfahrungen wird Kiron® in der empfohlenen Aufwandmenge von folgenden Zierpflanzen gut vertragen:
Acalypha hispida
Begonia-Eliator
Caranthus raseus
Chrysanthemum indicum (Yello Westerland, White Spider, Flamenco, Edelweiß)
Chrysanthemum frutercens
Coleus
Croton tiglium
Cyclamen
Dieffenbachia picta
Euphorbia pulcherrima
Ficus benjamina
Fuchsia "Beacon"
Gerbera jamessonii
Grevillea robusta
Gutsmannia spec.
Hedera helix
Hibiscus rosasinensis
Hydrangea macrophylla
Impatiens
Jacaranda mimosifolia
Kalanchoe
Neuginea-Hybriden
Pelargonium
Philodendron scandens
Rosa (Florence, Europa, Flamingo, Jacaranda, Allianz, Papst Rosa Johannes)
Saintpaulia ionantha
Salvia
Schefflera actinophylla
Scindapsus aureus
Streptocarpus Hybriden.
Tagetes erecta Hybr.
Verbena
Vriesea splendens
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Tank mit 2/3 Wasser befüllen, Präparat abmessen und zugeben. Anschließend bis zur benötigten Wassermenge auffüllen. Produktbehälter vor der Entnahme gut schütteln.
Empfohlene Wasseraufwandmenge
Kernobst, Pflaume 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Zierpflanzen 600 - 1200 l/ha
Weinbau 400 - 1600 l/ha
Gemüsebau 600 - 1200 l/ha
Beerenobst 1000 l/ha
Erdbeeren 2000 l/ha
Ausbringungstechnik
Eine gleichmäßige, gute Benetzung ist erforderlich. Sie wird bei den üblichen Geräten am einfachsten mit hohen Wassermengen/ha erzielt. Bei geringeren Wassermengen sollte jedoch eine zweifache Mittelkonzentration nicht überschritten werden.
Hinweis:
Um langfristig möglichen Resistenzentwicklungen vorzubeugen, sollte Kiron® oder ein anderes Präparat derselben Wirkstoffgruppe (sogenannte Metis) nur mit einer Anwendung pro Saison vorgesehen werden.
Mischbarkeit
Kiron® ist mit den üblichen Fungiziden und Insektiziden mischbar.
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.
Wartezeit
Knollensellerie 14 Tage
Apfel, Birne, Brombeere, Erdbeere, Himbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Kernobst, Pflaume, Sauerkirsche, Süßkirsche 21 Tage
Gurke, Kürbis-Hybriden, Patisson, Zucchini 3 Tage
Weinrebe: BBCH 11 bis 53: Die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich; BBCH 71 bis 81: 35 Tage
Erdbeere, Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Umweltverhalten
Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641).
Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN134). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft (NN361). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft (NN370). Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft (NN391).
Fische
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).
Algen
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).
Gewässer/Grundwasser
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang).
Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.
Hinweis
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Hinweise für den sicheren Umgang
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften (EO005-2). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202).
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Sicherheitsdatenblatt (PDF)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – Tipps für Hobbygärtner des BVL", die Sie unter der folgenden URL herunterladen können:
Kauf, Anwendung und Lagerung von PflanzenschutzmittelnTipps für Hobbygärtner