Produktnummer:
2200
DETAILS
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Nicht bienengefährlich
Zulassungsnr.: 024426-00
Raupenfrei ist ein rein biologisches Präparat, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Biologisches Spritzmittel, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Es wirkt ganz gezielt gegen verschiedene schädliche Schmetterlingsraupen, wie z. B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge. Mit natürlichem Wirkstoff. Unbedenklich für Bienen und Nützlinge. Die Pflanzen vollständig mit der Spritzbrühe benetzen, sobald Raupen oder Raupenfraßstellen erkennbar sind. Frühe Spritzung erhöht den Erfolg! Behandlung bei starkem Befall und ungünstiger Witterung (z. B. Niederschläge) wiederholen. Bei der Spritzung sollte die Temperatur über 15 °C liegen. Bereits wenige Stunden nach Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Fraßtätigkeit ein. Nach 3-5 Tagen sterben sie und fallen von der Pflanze. Raupenfrei Xentari wird in Wasser verdünnt. Benötigte Menge des Produktes mit
dem beigefügten Messlöffel entnehmen und unter Rühren in das Wasser streuen. Ein gestrichener Messlöffel enthält 1,5 g Raupenfrei Xentari.
Anwendung
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 g in 3 L Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausreichend für 50 m², Pflanzenhöhe 50-125 cm: ausreichend für 33 m², Pflanzenhöhe über 125 cm: ausreichend für 25 m². Max. 6 Anwendungen.
Gegen Eulenarten (Noctuidae) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 g in 1,8 L Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausr. für 30 m², Pflanzenhöhe 50–125 cm: ausr. für 20 m², Pflanzenhöhe über 125 cm: ausr. für 15 m². Max. 5 Anwendungen
Gemüsebau: Gegen Eulenarten und andere freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlgemüse im Freiland. Gegen Eulenarten an Kohlgemüse 3 g in 1,8 L Wasser auflösen, ausreichend für 30 m²; max. 6 Anwendungen. Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (außer Eulenraupen) an Kohlgemüse 3 g in 3 L Wasser auflösen, ausreichend für 50 m²; max. 2 Anwendungen.
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland. 3 g in 3 L Wasser auflösen je Meter Kronenhöhe, ausreichend für 60 m². Max. 4 Anwendungen.
Wartezeit
Zierpflanzen:keine, Gemüsebau: 9 Tage, Obstbau: 5 Tage
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und –bestimmungen:
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Zierpflanzenkulturen im Freiland
Gemüsebau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Kohlgemüse im Freiland
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in die Umwelt gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern (§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG) und das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Abstand: Kernobst: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %* Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*; Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Abstand: Kernobst: 10 m Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m, bei Eulenarten: 10 m; Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Gefahrenhinweise
Achtung! Verursacht schwere Augenreizung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführe
Hinweise zum Schutz der Umwelt
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen wird, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Pflanzenverträglichkeit
Raupenfrei ist gut pflanzenverträglich. Produktempfindliche Arten sind nicht bekannt.
Lagerung und Entsorgung
Das Mittel soll in der Originalverpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Vor Frost und Hitze schützen. Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Wirkstoff
540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai
biologisches Insektizid, WG/Wasserdispergierbares Granulat
Hersteller
W. Neudorff GmbH KG
Sicherheitsdatenblatt (PDF)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – Tipps für Hobbygärtner des BVL", die Sie unter der folgenden URL herunterladen können:
Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – Tipps für Hobbygärtner des BVL
Nicht bienengefährlich
Zulassungsnr.: 024426-00
Raupenfrei ist ein rein biologisches Präparat, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Biologisches Spritzmittel, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Es wirkt ganz gezielt gegen verschiedene schädliche Schmetterlingsraupen, wie z. B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge. Mit natürlichem Wirkstoff. Unbedenklich für Bienen und Nützlinge. Die Pflanzen vollständig mit der Spritzbrühe benetzen, sobald Raupen oder Raupenfraßstellen erkennbar sind. Frühe Spritzung erhöht den Erfolg! Behandlung bei starkem Befall und ungünstiger Witterung (z. B. Niederschläge) wiederholen. Bei der Spritzung sollte die Temperatur über 15 °C liegen. Bereits wenige Stunden nach Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Fraßtätigkeit ein. Nach 3-5 Tagen sterben sie und fallen von der Pflanze. Raupenfrei Xentari wird in Wasser verdünnt. Benötigte Menge des Produktes mit
dem beigefügten Messlöffel entnehmen und unter Rühren in das Wasser streuen. Ein gestrichener Messlöffel enthält 1,5 g Raupenfrei Xentari.
Anwendung
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (ausg. Eulenarten) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 g in 3 L Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausreichend für 50 m², Pflanzenhöhe 50-125 cm: ausreichend für 33 m², Pflanzenhöhe über 125 cm: ausreichend für 25 m². Max. 6 Anwendungen.
Gegen Eulenarten (Noctuidae) an Zierpflanzenkulturen im Freiland 3 g in 1,8 L Wasser auflösen. Bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausr. für 30 m², Pflanzenhöhe 50–125 cm: ausr. für 20 m², Pflanzenhöhe über 125 cm: ausr. für 15 m². Max. 5 Anwendungen
Gemüsebau: Gegen Eulenarten und andere freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlgemüse im Freiland. Gegen Eulenarten an Kohlgemüse 3 g in 1,8 L Wasser auflösen, ausreichend für 30 m²; max. 6 Anwendungen. Gegen freifressende Schmetterlingsraupen (außer Eulenraupen) an Kohlgemüse 3 g in 3 L Wasser auflösen, ausreichend für 50 m²; max. 2 Anwendungen.
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland. 3 g in 3 L Wasser auflösen je Meter Kronenhöhe, ausreichend für 60 m². Max. 4 Anwendungen.
Wartezeit
Zierpflanzen:keine, Gemüsebau: 9 Tage, Obstbau: 5 Tage
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und –bestimmungen:
Zierpflanzenbau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Zierpflanzenkulturen im Freiland
Gemüsebau: Gegen freifressende Schmetterlingsraupen und Raupen von Eulenarten an Kohlgemüse im Freiland
Obstbau: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst im Freiland
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in die Umwelt gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern (§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG) und das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Abstand: Kernobst: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %* Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*; Pflanzenhöhe über 125 cm: 50 %: 5 m, 75 %*, 90 %*. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden. Abstand: Kernobst: 10 m Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 5 m, bei Eulenarten: 10 m; Pflanzenhöhe über 125 cm: 10 m. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. Dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Gefahrenhinweise
Achtung! Verursacht schwere Augenreizung. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführe
Hinweise zum Schutz der Umwelt
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen wird, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Pflanzenverträglichkeit
Raupenfrei ist gut pflanzenverträglich. Produktempfindliche Arten sind nicht bekannt.
Lagerung und Entsorgung
Das Mittel soll in der Originalverpackung gut verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Vor Frost und Hitze schützen. Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Wirkstoff
540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai
biologisches Insektizid, WG/Wasserdispergierbares Granulat
Hersteller
W. Neudorff GmbH KG
Sicherheitsdatenblatt (PDF)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – Tipps für Hobbygärtner des BVL", die Sie unter der folgenden URL herunterladen können:
Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln – Tipps für Hobbygärtner des BVL